Mitgliedschaft oder Spende?

Diese Entscheidung obliegt ganz allein Ihnen.
Wir freuen uns über jedes neue Vereinsmitglied sowie über jede Spende, mit welcher wir die Feuerwehr unterstützen können.

Nicht jedem liegt die aktive Tätigkeit in, vielen jedoch liegt etwas an der Feuerwehr.
Als Mitglied im Feuerwehrverein Schönwalde e.V. haben Sie die Möglichkeit die Feuerwehr näher kennen zu lernen, ohne direkt aktives Mitglied der Feuerwehr selbst zu werden.
Durch die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen haben Sie die Möglichkeit, aktiv die Maßnahmen des Vereins zum Wohle der Feuerwehr mit zu gestalten.

Sie möchten dem Verein beitreten? Dann laden Sie sich hier die Beitrittserklärung herunter.
Füllen Sie diese aus, unterschreiben und werfen Sie diese in den Briefkasten am Gerätehaus, oder schicken sie per Post an die im Impressum angegebene Adresse.

Sie möchten weder der Feuerwehr noch dem Verein beitreten und dennoch Gutes tun? Dann unterstützen sie uns mit einer Spende.
Dies können Sie tun auf das Konto des Feuerwehrvereins:

Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS)
IBAN: DE50 1605 0000 3823 0001 27
BIC: WELADED1PMB

Vielen dank für Ihre Unterstützung.

Mit Austellung des Freistellungsbescheides vom 17.11.2023 hat das Finanzamt Nauen die Gemeinnützigkeit festgestellt und die Befreiung von der Körerschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer erklärt.
Wir sind berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Ein Hinweis zu Spendenbescheinigungen

Seit dem Steuerjahr 2021 akzeptieren die Finanzämter für Einzelspenden bis 300,- Euro im Regelfall auch Buchungsbeläge bzw. Kontoauszüge als Bestätigung für die Spende. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um eine Überweisung handelt.

Aus ökologischen Gründen und auch um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, versenden wir für Spenden bis 300,- Euro keine Spendenbescheinigungen mehr.
Lediglich bei Sach- oder Barspenden und solchen, wo ein Verzicht für Aufwendungen vorliegt, werden Spendenbescheinigungen ausgestellt. Ebenso für Spenden über 300,- Euro und Sammelspenden.

Spendenbescheinigungen werden nach Abschluss des Geschaftsjahres im Januar des Folgejahres verschickt. Benötigen Sie Ihre Bescheinigung eher, teilen Sie uns dies bitte mit.

Sollte Ihr Finanzamt wider Erwarten Ihre Buchungsbelege nicht akzeptieren und eine Spendenbescheinigung anfordern, kontaktieren Sie uns bitte. In diesem Fall werden wir Ihnen selbstverständlich eine Spendebscheinigung ausstellen und zusenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.